physiopraxis 2021; 19(05): 6-9
DOI: 10.1055/a-1468-1745
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Das Schiedsverfahren brachte nicht die von den Berufsverbänden erhofften Ergebnisse mit sich. © AA+W/stock.adobe.com

Schiedsstelle
Die Schiedsstelle besteht aus Vertretern der Krankenkassen und Berufsverbände, einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
18. Mai 2021

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